Gericht stoppt Windpark Gnadendorf-Stronsdorf (Stand: Februar 2019)

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien hat „Im Namen der Republik“ am 05.02.2019 zum geplanten Windpark Gnadendorf-
Stronsdorf und unseren vorgebrachten Beschwerden zu Recht
erkannt:

Den Beschwerden wird Folge gegeben.
Der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens
Windpark Gnadendorf – Stronsdorf, zur Errichtung
und zum Betrieb von acht Windkraftanlagen,
wird zurückgewiesen.

(Original gekürzt, vollständiger Text im Anschluss)

Das bedeutet:
  –  Für das Projekt zum Bau der Windräder gibt es keine
Genehmigung.
    Das Projekt wird damit zurück an den „Start“ verwiesen.

Das heißt auch, die Windräder dürfen derzeit nicht gebaut werden, aber eine neuerliche Einreichung für ein verkürztes Verfahren mit
weniger Gehör für die Bevölkerung und Umwelt zum Bau der
Windräder ist zu erwarten.

Wie die Arbeit der Bürgerinitiative weitergeht, wird in den nächsten Wochen und Monaten nach eingehenden Beratungen und
Überlegungen entschieden werden. Wir bleiben aber mit Sicherheit
dran und benötigen dazu unbedingt auch weiterhin Ihre
Unterstützung.

 

 

 

Bitte unterstützen Sie uns. DANKE!
Spendenkonto: Erste Bank IBAN AT60 2011 1246 1116 8205
lautend auf „Stoppt den Windpark Gnadendorf – Stronsdorf“

 

Text des BVwG:
zu Recht erkannt: 
Den Beschwerden der BF2 bis BF17 wird Folge gegeben und der
angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass es in seinem
Spruch zu lauten hat: „Der Antrag auf Genehmigung des UVP-Vorhabens
Windpark Gnadendorf – Stronsdorf, zur Errichtung und zum Betrieb von
a) acht Windkraftanlagen (WKA) der Type Vestas V 126 mit einer
Nennleistung von je 3,45 MW, einer Gesamtleistung des Windparks von
27,6 MW und einer Nabenhöhe von 137 m (GD1-GD6, SD1) bzw. von
117 m (SD2), b) der windparkinternen Verkabelung inkl. Datenleitungen
sowie c) zwei Erdkabelsystemen (20 kV-Erdkabel) als externe
Windparkverkabelung zum Umspannwerk Laa an der Thaya und d) den
Zuwegungen inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden
Begleitmaßnahmen in der Gemeinde Gnadendorf, der Marktgemeinde
Stronsdorf, der Gemeinde Gaubitsch und der Stadtgemeinde Laa an der
Thaya, im Verwaltungsbezirk Mistelbach, wird zurückgewiesen.“