Wer profitiert von diesem Projekt?

Diese Grundstückseigentümer bekommen Geld, weil Sie ihr Grundstück der EVN zur Verwirklichung des Projekts Windpark Gnadendorf – Stronsdorf zur Verfügung stellen!

  • Standorte: für den Bau der Windräder
  • Zuwegung: für die Errichtung der Zufahrtswege über die Felder
  • Kabeltrasse: für die Verlegung der notwendigen Stromleitungen bis Laa

Die EVN hat in diesen Projektunterlagen jene Grundstücke aufgelistet, die die Eigentümer der EVN zur Verfügung stellen. Ein Vertrag muss unterzeichnet werden und jene Grundstücksbesitzer bekommen auch Geld von der EVN dafür bezahlt.

Überprüfen Sie auf diesen Listen, ob Ihr Grundstück betroffen ist und Sie zur Benutzung Ihres Grundstücks schriftlich Ihre Zustimmung erteilt haben und finanzielle Entschädigung dafür erhalten. (Grundeigentümer entnommen aus Dokument 17 der Umweltverträglichkeitserklärung des Projektwerbers, die von Ende September bis Mitte November 2015 zur Einsichtnahme aufgelegt wurde.)

Standorte: 

Liste zur besseren Lesbarkeit bitte durch Anklicken vergrößern!Liste Standorte Kabeltrasse Zuwegung Seite 1

Zuwegung:

Liste zur besseren Lesbarkeit bitte durch Anklicken vergrößern!Liste Standorte Kabeltrasse Zuwegung Seite 2 Kabeltrasse:

Liste zur besseren Lesbarkeit bitte durch Anklicken vergrößern!

Liste Standorte Kabeltrasse Zuwegung Seite 3


Stellen Sie sicher, dass Sie nur auf dieser Liste stehen, wenn Sie Ihre Zustimmung erteilt haben und dementsprechend entschädigt wurden oder werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an uns!  info@rettetdenbuschberg.at

Jedoch scheint auf einer dieser Listen auch Herr Kandler mit einem Grundstück auf, obwohl von ihm niemals eine Zustimmung erteilt wurde. Er hat trotz intensiver Bedrängnis der EVN nie einen Vertrag unterschrieben oder Geld angenommen!

Bereits bei der ersten Möglichkeit zur Einsichtnahme der Projektunterlagen im November 2015 hat Fam. Kandler zufällig diese falsche Darstellung und Behauptung entdeckt. Wurde doch im Vorfeld von Seiten des Projektwerbers Herrn Zischkin, Fam. Kandler versichert, dass eben ohne Zustimmung keine Benutzung erfolgen werde, und das Grundstück mitten in der Sackgassensiedlung Oberschoderlee für die Zuwegung aus der Planung herausfalle.

In dieser Liste, direkt auf den Plänen, überall findet sich der Name und die Adresse von Hrn. Kandler – bis heute.

Nach einer schriftlichen Einwendung dagegen Anfang November 2015 hat es lange 6 Monate gedauert, bis nun der Anwalt der EVN in einem kurzen Schreiben mitteilte, dass das Grundstück nun nicht von der EVN verwendet wird. Dieses Schriftstück wurde auf der Gemeinde und im Internet im Zuge der Nachreichung (Projektunterlagen) zur Einsicht aufgelegt. Einen an Fam. Kandler adressierten Brief mit dieser Information oder gar eine Entschuldigung für dieses unpassende, ja dreiste Vorgehen, gab es nie.

Im nun ausgestellten Bescheid (Seite 52) wurde all das wieder ignoriert und das Grundstück von Hr. Kandler scheint wieder zur Benützung auf! Sogar Enteignungsrechte sind im Bescheid nachzulesen. Das zeigt eine erschreckende Vorgehensweise, die so nicht hingenommen werden darf.

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Gefahrenzone

Welche Grundstücke liegen in der Gefahrenzone der Windkraftanlagen?

Das sind jene Grundstücke, die sich zwischen der vom Rotor überstrichenen Fläche und 240m Abstand zu den einzelnen Windkraftanlagen befinden. Hier kann es durch z.B. Eisabfall, Brandgefahr, herabfallende Teile, und ähnliches zu erhöhten Gefahren durch die Windräder für Mensch und Tier, speziell in diesem Bereich, kommen.

Diese lange Liste (Liste Anrainer und Gefahrenbereich) dient der reinen Information. Hier bedarf es keiner Zustimmung der Besitzer noch fließt Geld in deren Taschen. Sie sollen einfach nur wissen, dass Sie sich auf ihrem eigenen Grundstück, oder bei Spaziergängen, Wanderungen oder Jagdausflügen in diesem Gefahrenbereich aufgrund der in der Nähe stehenden Windkraftanlage in Gefahr befinden. Daher die Bezeichnung Gefahrenzone. Zur Info: Die EVN stellt Schilder auf, wo die Gefahrenzone beginnt. – Das beruhigt!

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