Schwarzstorch

Schwarzstorch,
die Gesetze,
die EVN

Schwarzstörche

SCHWARZSTORCH

  • sind monogam und suchen sich während ihrer ersten Balz einen Partner fürs Leben;
  • sind Zugvögel, die ab September in den Süden ziehen

Der Schwarzstorch bevorzugt als Lebensraum Feuchtgebiete mit angrenzenden Buchen-und Eichenwäldern sowie naturbelassenen Mischwäldern, in denen er seinen Horst baut. Meistens wird noch ein zweiter Horst zur Beobachtung des Brutplatzes errichtet.

Diese Horste werden jedes Jahr wieder benutzt, jedoch erweitert und repariert.

Der Schwarzstorch hat Horstschutz, das heißt:

300 m im Umkreis des Horstes dürfen keine Störungen wie

  • forstliche Aktivitäten
  • jagdliche Nutzung, auch die Benutzung von Hochständen oder Ansitzen
  • landwirtschaftliche Aktivitäten
  • Verweilen in der Horstumgebung (auch im Rahmen von Freizeitnutzung)
  • Bautätigkeit
  • Abstellen von Baumaschinen

stattfinden.

Der beste Schutz wäre eine vollkommene Außernutzungstellung der Umgebung, der umgebende Horstbereich sollte nur außerhalb der Brutzeit genutzt werden!

Unsere Kulturlandschaft mit ruhigen Feuchtgebieten, Mischwäldern, Feldern und Wiesen bietet dem Schwarzstorch Lebensraum und Nahrung. Der Aktionsradius eines nahrungssuchenden Schwarzstorchs liegt zwischen 3 bis 12 km und mehr vom Horststandort entfernt.

Als Nahrung werden Fische, Rundmäuler, Frösche, Molche, Mäuse und Pflanzen bevorzugt.

Es werden immer wieder SCHWARZSTORCH 2Sichtungen von nahrungssuchenden Schwarzstörchen, die entlang der Zaya fliegen und unsere Feuchtgebiete und Biotope aufsuchen, gemeldet.

Sie werden auch zur kommenden Brutsaison wieder hier sein!

Und wir freuen uns schon darauf, sie bei der Nahrungssuche wieder zu beobachten und zu dokumentieren!

Schwarzstörche zeigen kein Meideverhalten gegenüber Windkraftanlagen und sind der Gefahr ausgesetzt, durch Rotorenaufschlag getötet zu werden.

Windkraftanlagen, tödliche Fallen:
http://www.youtube.com/watch?v=jVX67bqjSmU[

Aus dem Umweltbericht zum NÖ SekROP Windkraftnutzung, Beilage C: Birdlife-Studie, Ornithologische Zonierung Windkraft NÖ:

S. 21: „Höhenrücken Leiser Berge bis Paasdorf (13)
Diese Waldflächen sind teilweise als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen, besitzen ein hohes Brutplatzpotential für Schwarzstorch und Rotmilan und liegen im Nahbereich von Flächen mit Ausgleichsmaßnahmen zur Förderung des Schwarzstorchs…

S. 21: Falkensteiner Wald (13)
Aus dem Falkensteiner Wald liegen seit vielen Jahren regelmäßige Brutzeitbeobachtungen von 1 – 2 Brutpaaren des Schwarzstorchs vor. Es handelt sich damit um ein regelmäßiges und stabiles Vorkommen der Art.“

S. 10: Schwarzstorch-Statistik:
Population in NÖ: 140 – 180 Brutpaare (davon 10 im Weinviertel)
Das sind 53,33% der gesamtösterreichischen Population!
Gefährdung droht – auf der „Roten Liste Österreich“

S. 10: Schwarzstörche erleiden:
Habitatverluste zur Brutzeit
Kollisionsgefährdung durch WKA
WKA erzeugen Barriereeffekte, sind Hindernissse

S. 68 + 69: Der Schwarzstorch ist als Art von gemeinschaftlichem Interesse in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL) gelistet. Nach Artikel 4 (4) der EU-VSRL gilt der Schutz der Anhang-I-Arten auch ausserhalb von Natura-2000-Gebieten. Nach Artikel 5 der EU-VSRL treffen die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Massnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Regelung zum Schutz aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten, besonders zu beachten ist das Verbot ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brut-und Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung dieser Richtlinie erheblich auswirkt (VSRL Art.5,d). Weiters findet er sich in der NÖ Artenschutzverordnung.

Exakte Zahlen zu den Brutpaaren im Weinviertel fehlen, es ist jedoch von einer Größenordnung von ca. 10 Paaren auszugehen. Sowohl durch bereits bestehende, als auch in Genehmigung befindliche Windparks sind derzeit mindestens 3 Paare durch mögliche negative Auswirkungen betroffen, was 30% der regionalen Population entspricht. Die Altvögel des Brutpaares im Kühbodenwald legen nach eigenen Beobachtungen aus der Brutsaison 2013 Wegstrecken von mindestens 10-15 km zu den Nahrungsflächen zurück. Bei einem Aktionsradius dieser Ausdehnung könnte ein sogar noch höherer Anteil der regionalen Brutpopulation vom Ausbau der Windenergie betroffen sein.

Umfangreiche Untersuchungen zur Funktionsraumanalyse im Weinviertel fehlen bislang. Das Weinviertel ist im Gegensatz zu den March-Thaya-Auen und dem Waldviertel eine sehr trockene Region, was die bereits erwähnten weiten Strecken zur Nahrungssuche zur Folge hat. Zudem ist das Weinviertel mit einem Anteil von max.14% sehr arm an Waldflächen und somit Brutplatzangebot. Der überwiegende Teil der Wälder ist jedoch als Großwald definiert und zeichnet sich idR als sehr störungsberuhigte Zone aus. Dieser Faktor kommt dem Schwarzstorch als vor allem am Brutplatz extrem störungsempfindlichen Kulturflüchter sehr entgegen.

Werden nun sowohl die Wälder durch unmittelbar angrenzende Windparks beeinträchtigt, als auch mögliche Flugkorridore in die Nahrungsgebiete zunehmend unterbrochen, können negative Auswirkungen auf die regionale Schwarzstorchpopulation im Weinviertel nicht ausgeschlossen werden, es ist daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden! Die bisher im Rahmen von Fachgutachten zu geplanten Windparks im Weinviertel durchgeführten Untersuchungen, die sich vor allem im Nahbereich der Wälder nur auf die Einzelstandorte bezogen, sind nicht geeignet, um das weitläufige Raumnutzungsverhalten der Schwarzstörche umfassend zu dokumentieren und zu bewerten. Auch liegt derzeit kein einziges Fachgutachten im Rahmen einer UVE betreffend Windparkplanungen im Weinviertel vor, dessen Untersuchung auch eine gezielte Horstkartierung mit Schwerpunkt Schwarzstorch zum Inhalt hatte. Ganz im Gegenteil, es wurde nachweislich bereits mindestens ein (seit 2011 bestehender) Horst übersehen und nur durch Zufall bekannt.

Spezielle Literatur zum Thema „Schwarzstorch und Windkraftanlagen“ zu finden, ist unverändert schwierig. Zwar gibt es zu einzelnen Brutplätzen Studien in kleinerem Umfang, doch diese sind für Kernaussagen über die Auswirkungen von Windparks auf den Schwarzstorch oder lokale/regionale Populationen nicht aussagefähig, da sie oft nur eine (nicht selten ungenaue) Momentaufnahme vor Ort darstellt (Carsten Rohe, schriftl. Mitteilung).

Ein mit großer Wahrscheinlichkeit an einer Windkraftanlage kollidierter Schwarzstorch bei Dürnkrut 2013 ist ein weiterer Hinweis auf die Gefährdung der Art durch diese Anlagen.

Auszug aus dem Ornithologischen Gutachten:

S. 30: „Während der Erhebungen für die UVE 2013/2014 gelang nur eine Beobachtung eines Überfliegenden, und es liegen keine Hinweise auf ein Brutvorkommen in der weiteren Umgebung vor.“

S. 38: „Die für den Naturschutz sensibelste kollisionsgefährdete Art im Weinviertel ist der Schwarzstorch, für den die europäische Opferstatistik aktuell 6 Opfer ausweist (Dürr 2015), und der in grösseren Waldgebieten im Weinviertel zunehmend brütet. Als Nahrungsgebiet ist das Projektgebiet unbedeutend, und der Schwarzstorch wurde hier auch nicht angetroffen. Als Nahrungsraum fehlen Gewässer oder Feuchtbiotope, als Brutraum fehlen geeignete Horstbäume im Umfeld des vorgesehenen Windparks“.

Diese letzten beiden Sätze widersprechen der fachlichen Birdlife-Studie für das Sektorale Raumordnungsprogramm für die Windkraftnutzung.

Auch bei unserer UVP-Verhandlung war der Ornithologe, der das Gutachten erstellte, doch etwas verwundert über die Tatsache, dass immer wieder nahrungssuchende Schwarzstörche gesichtet werden! Offenbar wurde auch nicht danach gesucht, denn ein tatsächlicher, körperlicher Aufenthalt in der Natur zur Beobachtung und Feststellung unserer heimischen Vogel-und Fledermausvorkommen von 9,45 Stunden ist nicht viel in Hinblick auf das zu untersuchende Gebiet! Eigentlich sollten es – (wie empfohlen für Gutachten) – 10 Tage sein. Auf die Frage, ob denn diese Zeitspanne ausreichend sei, wurde geantwortet: „Mir ist das Gebiet sehr gut bekannt…“ Vielleicht erklärt dies dann auch, warum im Vorwort des Ornithologischen Gutachtens so viele wissenschaftliche Abhandlungen angeführt wurden.

Im Bescheid der NÖ Landesregierung vom 08.11.2016 wird auf S. 145 auf das Ornithologische Gutachten kurz und bündig eingegangen:

8.18.1 – Die mögliche Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen wurde vom nicht-amtlichen Sachverständigen für Naturschutz/Ornithologie in seinem Gutachten sowie in der Bearbeitung der Stellungnahme ausführlich beurteilt. Eine entsprechende artenschutzrechtliche Prüfung wurde vorgenommen.

8.18.2 – Zum Schutz der Populationen wurden umfangreiche Auflagenvorschläge erstattet, die im Spruch übernommen wurden. Eine Gefährdung wird dadurch ausgeschlossen.

Auszug aus dem Ornithologischen Gutachten für die UVP am 21. und 22. Juni 2016:
S.30: 
Zerstreuter Brutvogel im Weinviertel ist auch der Schwarzstorch Ciconia nigra (RLNÖ 4!, RLÖ NT, VSRL I), für den ebenfalls lebensraumverbessernde Massnahmen im Zuge des Windkraftvorhabens Paasdorf-Lanzendorf im Mistelbacher Hügelland getroffen worden sind (Friedel & Parrer 2015). Das Gebiet des Windparks Gnadendorf-Stronsdorf dagegen, das 14 km von diesem Projektgebiet entfernt liegt, ist mangels grösserer Gewässer und Feuchtwiesen als Nahrungsraum weitgehend unbedeutend, und es wurden auch keine Horste der Art gefunden. Auch die nächstgelegene Massnahmenfläche für den Schwarzstorch zum Windpark Paasdorf-Lanzendorf, die Wiedervernässung einer Senke am Talgrund an der Zaya bei Zwentendorf, liegt etwa 4 km und damit ausreichend weit vom Windpark entfernt.

Diese wiedervernässte Senke befindet sich im Gemeindegebiet der Großgemeinde Gnadendorf in circa 4 km Entfernung des geplanten Windparks Gnadendorf-Stronsdorf!

KRONE 23082016 PAASDORF-LANZENDORF

In den österreichischen Gesetzen ist verankert, dass für streng geschützte Tierarten, die durch die Aufstellung von Windkraftwerken in deren Brut- und Jagdgebieten nicht nur kollisionsgefährdet, sondern auch empfindlich gestört sind, als Ausgleich neue „Brut-und Nahrungsflächen“ geschaffen werden müssen. Zwangsumsiedelungen sind von der Gesetzgebung nicht erlaubt!

Diese Umlenkungsmaßnahmen sind sehr kostenintensive Versuche, um den Gesetzen und Naturschutzvorgaben gerecht zu werden. Es kann allerdings von den Biologen nicht garantiert werden, dass solche Maßnahmen von den Tieren angenommen werden, und wenn – wie viele Jahre dieser Prozess dauert.

Im Übrigen ist es unverständlich, dass Tiere von ihrem angestammten Horst 14 km weit entfernte Nahrungsflächen angeboten werden, um sie aus dem Bereich der bestehenden Windkraftanlagen zu bringen, aber ein neu geplanter Windpark in 4 km Entfernung ist keine Kollisionsgefahr?

Windparkbetreiber sind also vom Gesetz her dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen Ausgleichsflächen für gefährdete Wildtiere zu schaffen. In oben eingefügter Zeitungsmeldung wird nämlich der Eindruck erweckt, dass die EVN und Im Wind dies freiwillig, in weiser Voraussicht getan haben und sich nun für die „gute Tat“ beweihräuchern lassen!

Falls der geplante Windpark Gnadendorf-Stronsdorf Realität wird, wird der Schwarzstorch dann wieder „umgelenkt“?
Und wohin?

 

Wenn man bedenkt, dass die Mindestpopulation in Österreich bei circa 250 Brutpaaren liegt, ist jedes einzelne Individuum wertvoll und trägt zur Erhaltung der Art bei!

 

Idylle im Storchenhorst“:

 

— zurück zu den Fakten —