Verkehr

Die geplanten Transportwege für die Errichtung des Windparks Gnadendorf-Stronsdorf:

Untenstehend finden Sie den Plan aus dem Genehmigungsantrag der EVN erstellt am 29.05.2015. Auf diesem sind die Standorte der Windräder und die geplanten Transportwege dargestellt. Daraus können Sie ersehen, dass die Rückfahrten, nur durch einen rot/weißen Pfeil dargestellt (WIR haben sie für Sie ROT eingekreist), durch die Orte Gnadendorf und Eichenbrunn, wobei alle Ortschaften samt Hauptstraßen auf diesem Plan mysteriöser Weise verschwunden sind, geführt werden sollten.

Diesen Transportrouten wurde Seitens der Gemeinden Gnadendorf und Stronsdorf genau so zugestimmt. Erst danach wurden die Projektunterlagen der EVN für die Bevölkerung  von Ende September bis Mitte November 2015 zur Einsicht aufgelegt.

Die auf den Plänen ersichtliche Route für die Sondertransporte durch den Ort Oberschoderlee (links oben) konnte durch das rechtzeitige Engagement der betroffenen Bewohner abgewendet werden.

Der massiv betroffene Schulweg der Kinder wurde dank dieses Einsatzes zur Erleichterung vieler Eltern hoffentlich maßgeblich entschärft, da keine Transporte mehr die Ortschaft Oberschoderlee und somit den Schulweg befahren.  „Die Route durch das Ortsgebiet von Oberschoderlee ist somit nicht mehr möglich.“, schreibt der Gutachter für Verkehrstechnik Dipl. Ing. Josef Prem in seinem ergänzenden Teilgutachten vom Mai 2016. Aber bis heute wurde kein aktueller Plan diesbezüglich öffentlich zur Einsicht aufgelegt.In der mündlichen Verhandlung der Umweltverträglichkeitsprüfung meinte der Sachverständige DI Prem: „Durch diese durchgängige Verbindung zwischen L 3071 und B6 sind keine Transportfahrten durch Oberschoderlee erforderlich.“
Welche Route würden die beauftragten Fuhrunternehmen dann wirklich wählen?

Die Bevölkerung kann nur hoffen, dass auch die beauftragten Fuhrunternehmen unter größtmöglicher Schonung der örtlichen Bevölkerung diesen Gedanken umsetzen würden.

Die Route durch die Orte Gnadendorf und Eichenbrunn (unterer Bildrand) ist so zart gekennzeichnet, dass es für die einsichtnehmende Bevölkerung kaum ersichtlich ist, da die Landkarte ohne Orte wie eine Karte für landwirtschaftliche Nutzung wirkt.

Auf dem nächsten Plan, entnommen aus dem Teilgutachten für Verkehrstechnik von Dipl.-Ing. Josef Prem, sind die Ortsgebiete eingezeichnet. Als dieses Teilgutachten seitens der Behörde öffentlich auf den Gemeindeämtern aufgelegt wurde, war die Einspruchsfrist schon Monate abgelaufen.

Hier sehen Sie die Orte Gnadendorf und Eichenbrunn und wie die Fahrten geplant wären.

Auszug aus dem Teilgutachten Verkehr vom Gutachter Dipl.-Ing. Josef Prem:
Die Abfahrt von den WKA* GD1** – GD4 erfolgt nicht wie der Antransport, sondern ab dem übergeordneten öffentlichen Straßennetz wird – wie in den Projektunterlagen dargestellt – die L3076 und in weiterer Folge die L35 durch das Ortsgebiet von Eichenbrunn bis zur B 6 benutzt.“
* Windkraftanlage; ** Gnadendorf 1 (Bezeichnung der einzelnen Windkraftanlagen)

Die oft verbreitete Behauptung der Befürworter dieses Projekts, dass alle Fahrten über Feldwege geführt werden und die Ortschaften unberührt bleiben entspricht nicht den Tatsachen, wie Sie ja selber sehen und lesen.
Nähere Informationen finden Sie im Teilgutachten Verkehrstechnik unter Punkt 2.2 Seiten 12/13

Auszug aus den Projektunterlagen der EVN:
(UVE-Zusammenfassung, Seite 18)
Ortschaften werden durch Vorhaben nicht oder nicht wesentlich berührt, die Zuwegung führt großteils über Feldwege ins Projektgebiet ohne die Ortschaften zu berühren.“  – Das sehen wir anders!!

Nun zu der Anzahl der Fahrten:

Die angegebenen Fahrten, wie im Teilgutachten Verkehrstechnik unter Punkt 2.5 Seite 16/17 ersichtlich, sind wie folgt angegeben. Man beachte hier aber, dass alles nur voraussichtliche Angaben des Projektwerbers EVN sind und diese Angaben in Fahrten angegeben wurden.
Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass sich die Angaben der LKW-Fahrten aufgrund der Rückfahrten verdoppeln, da wie unten nachzulesen eine Fahrt nur eine einzelne Fahrt ist (also nur hin) und eine Fuhre Hin- und Rückweg bedeutet.

Fahrten während der geplanten Baudauer von 11 Monaten: 
 11.120  LKW-Fahrten
+ 4.068  PKW-Fahrten
 15.188 Fahrten in Summe

das ergäbe folgende Fahrten pro Tag
125 LKW-Fahrten/Tag
+28 PKW-Fahrten/Tag
153 Fahrten/Tag in Summe

Es werden „LKW-Fuhren“ und „LKW-Fahrten“ unterschieden, wobei eine LKW-Fuhre eine Transportleistung bezeichnet (Hin- und Rückweg) und eine LKW-Fahrt eine einzelne Fahrt.“
Eine genauere Erklärung finden Sie in der Vorhabensbeschreibung der EVN unter Punkt 4.3.6 ab Seite 43.

Abbruchphase

Und wenn die Windräder ausgedient haben, kommt es zur Abbruchphase.

Dies lesen Sie hier im Fachbeitrag Siedlungswesen und Sachgüter auf Seite 16 :
Sollten die Windkraftanlagen dauerhaft außer Betrieb gesetzt werden, so werden Abbrucharbeiten durchgeführt. Die Rückbauarbeiten haben ähnliche Auswirkungen wie die Bauphase.

Das bedeutet, in vermutlich 20 Jahren kommen genau dieselbe Verkehrsbelastung und derselbe Verkehrslärm auf unsere Kinder und Enkelkinder zu.

Abbau Windkraftanlagen
Was passiert mit den Windkraftanlagen, wenn der Betreiber nicht mehr in der Lage ist diese zu entfernen? Grundsätzlich wird immer von Rücklagen gesprochen, die für diesen Fall zur Verfügung stehen. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, so ist lt. NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 § 18 (3) (Seite 52) der Grundeigentümer für die Entfernung verantwortlich.

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