Windräder: Schrecken mit teurem Ende

Von Edgar Gärtner

Zwischen Bochum und Castrop-Rauxel muss jetzt nach einem Gerichtsbeschluss der gerade fertig gestellte hundert Meter hohe Betonmast für ein großes Windrad wieder abgerissen beziehungsweise gesprengt werden. Eine Anwohnerin hatte geklagt, weil sich das Monster nur 270 Meter vor ihrem Haus in der Hauptblickrichtung befindet.

Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sahen im absehbaren Schattenwurf des drehenden Rotors der Windkraftanlage (WKA) eine unzumutbare Einschränkung der Lebensqualität der Anwohner. In einem zuvor ergangenen Urteil hatte das OVG festgelegt, dass der Abstand zwischen einer WKA und Wohnhäusern mindestens doppelt so groß wie die Gesamthöhe der WKA samt Rotor sein muss. Bei der bis zur Rotorspitze etwa 150 Meter hohen WKA in Gerthe bei Bochum wären das 300 Meter.
Für unproblematisch hält das OVG WKA erst ab 450 Meter Abstand zur Wohnbebauung. Das Land NRW empfiehlt einen Abstand von 700 Metern, Umweltschützer sogar 1.000 Meter. Die Betreiber der WKA in Gerthe, ein Kollektiv niedersächsischer Landwirte mit dem Namen „Godewind“, versuchten vergeblich, die Anwohner mit dem Angebot von Baumpflanzungen und von finanziellen Entschädigungen umzustimmen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat inzwischen die Revision abgelehnt, wodurch das Urteil des OVG Münster rechtskräftig geworden ist. Nun muss „Godewind“ den 100 Meter hohen „Spargel“ sprengen lassen. Was mit dem 30 Meter tiefen Stahlbeton-Fundament geschieht, ist noch nicht geklärt.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die noch weitgehend ungelöste Problematik des Rückbaus von WKA. Geködert von hohen jährlichen Pachtzahlungen von 15.000 Euro und mehr je Windrad, haben Landwirte landauf, landab bereitwillig Äcker und Wiesen
für den Bau der Flügel-Monster zur Verfügung gestellt und dabei nicht selten die Kosten der eventuell notwendigen Demontage der Anlage auf die leichte Schulter genommen. Dabei sind Pleiten von WKA-Betreibern beileibe keine Seltenheit. Denn vor allem an Mittelgebirgsstandorten bleiben die Erträge oft hinter den optimistischen Ertragsschätzungen in Gefälligkeitsgutachten zurück. Im Falle einer Insolvenz der WKA-Betreiber bleiben aber an den Landbesitzer auf diesen Kosten sitzen. Um die Landwirte zu beruhigen, boten ihnen die Windmüller zunächst Rückstellungen in Höhe von 25.000 Euro je Windrad an und stellten ihnen daneben einen unrealistisch hohen Wiederverkaufswert der WKA in Aussicht. Es stellte sich aber bald heraus, dass die tatsächlichen Rückbaukosten ein Vielfaches davon betragen. Der Agraringenieur
Tilman Kluge hat im Auftrag des hessischen Main-Taunus-Kreises ermittelt, dass mindestens fünf Prozent der Investitionssumme einer WKA für die Rückbaukosten angesetzt werden müssen. Bei den verbreiteten WKA-Modellen E 70 und E 82 des größten deutschen Herstellers Enercon, die jeweils über drei Millionen Euro kosten, wären das mindestens 150.000 Euro. Bei den größeren Modellen E 112 und E 126 entsprechend mehr.

Man muss sich vor Augen halten, um welche Betonmassen es hier geht: Die E 112 steht auf einem Stahlbeton-Fundament mit einem Volumen von 1.200 Kubikmetern. Die modernere E 126, die eine Gesamthöhe von fast 200 Metern erreicht, benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts. Ohne die aufwändige Entfernung des Fundaments ist deshalb die Rückkehr zu einer normalen landwirtschaftlichen Nutzung der aufgegebenen WKAStandorte nicht möglich. Inzwischen gehen die Kostenschätzungen für den Rückbau von Windkraftanlagen weit über den Ansatz Tilmann Kluges hinaus. WKA-Fundamente wurden unseres Wissens noch nie beseitigt.

Fundamentarmierung für Windindustrieanlage Enercon E82 in Ingersheim

 

 

Bild: By Mussklprozz (Own work) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 )], via Wikimedia Commons

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